Öffnungszeiten

Mo bis Fr
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Samstags
nach Vereinbarung

Frühstücks-, Mittagspause
09:00 - 09:30
13:00 - 13:30

Tel.: 02064-1629220

Haben Sie einen Schaden und wissen nicht wie es weiter geht?

Wir erstellen Gutachten und Kostenvoranschläge im Bereich Fahrzeug- und Lackiertechnik.

 

Kostenvoranschlag

 

Gutachten

 

Sie benötigen einen schriftlichen Kostenvoranschlag?

Kein Problem, auch in diesem Punkt stehe ich gern zur Verfügung.

Kostenvoranschläge sind bekanntlich für die Einreichung bei der Versicherung gedacht. KVs können bei mir schnell und flexibel erstellt werden.  

Rufen Sie mich einfach an und vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung. Natürlich kann ich als Sachverständiger auch Kostenvoranschläge für Motorräder erstellen.

 

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Wissenswertes für anstehende Gutachten:

Haftpflicht- oder Kaskoschaden?

 

Bei Haftpflichtschäden sind Sie idR der/die Geschädigte.

Sie haben die FREIE Wahl des Gutachters UND der Reparaturwerkstatt.

Sie haben ein Recht auf ein Leihfahrzeug, wenn Sie dieses nicht in anspruch nehmen, können Sie einen Nutzungsausfall geltent machen. Fragen Sie Ihren Gutachter danach.

 

Der Gutachter besichtigt das Fahrzeug und schreibt anhand des Schadens das Gutachten. Dieses wird an die Versicherung des Schädigers/Unfallverursacher und die Reparaturfirma versendet.

 

Durch unterschreiben der Abtrittserklärung, geben Sie der Firma das Recht, die Schadenbehebung mit der Versicherung abzurechnen. Dies ist für Sie die einfachste Alternative. Fahrzeug abgeben, unterschreiben und fertig abholen.

 

Dann gibt es den Kaskoschaden:

Unterteilt in 2 Arten: Teil- und Vollkasko

Die Teilkasko wird meist bei Reparatur von Glas oder Glasaustausch in Anspruch genommen.

 

Die Vollkasko dagegen wird bei selbstverschuldeten oder noch nicht geklärten Schäden in Anspruch genommen.

Dazu ist zu sagen, das nicht Sie, sondern die Versicherung der/die Geschädigte ist. Die Versicherung gibt der Reparaturwerkstatt Schäden, die ca.2000,00 Euro nicht überschreiten (verschieden bei Versicherungen), zur Reparatur frei.

Schäden, die mit bloßem Auge schon den Wert bei weitem überschreiten, schickt die Versicherung einen eigenen Gutachter raus. Ich empfehle meinen Kunden stets die Begutachtung bei mir vor Ort machen zu lassen, da dies die Zahlen schon um einiges ändert.

Diese Schäden werden auch wieder per Abtretung der Werkstatt übergeben und so nimmt alles seinen Lauf.

 

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